Teilnahme:
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Die Veranstaltung ist eine Volkssportveranstltung
ohne Sollzeiten. Sie wird nach den Richtlinien des
Deutschen Volkssportverbades e.V. (DVV) im IVV
durchgeführt. Mit der Meldung zu dieser
Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die
Richtlinien des DVV an. Er verpflichtet sich, die
sportlichen und umweltschützenden Richtlinien
einzuhalten. |
Start
und Ziel: |
Grundschule
Waal, Schulstr. 1, Tel.: 08246/404 |
Startzeiten:
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An beiden Tagen von 06.00 Uhr - 13.00 Uhr,
Zielschluß jeweils 16 Uhr |
Streckenlängen:
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5 km, 10 km und 20 km |
Auszeichung:
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Weinkrug, Höhe ca.
18 cm |
Startgebühr:
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Euro 1,50 für Teilnehmer, die den IVV
Wertungsstempel erwerben wollen, der für das
Internationale Volkssportabzeichen gewertet wird.
Euro 3,80 bei gewünschter Auszeichnung incl.
Stempel |
Voranmeldung/Gruppenmeldung:
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Einzel- und Gruppenanmeldungen bis spät.
27.04.2005 durch Einzahlung der Startgebühren auf
das Konto 810657 (BLZ 73369918 Raiffeisenbank
Kirchweihtal, Tel.: 08246/1261, Fax: 1024) unter
Angabe von Name, Wohnort, Alter und
Streckenlänge. Gruppenmeldungen gleichzeitig als
Auflistung von Namen, Wohnort, Alter und
Streckenlänge schriftlich an die Raiffeisenbank
Waal. |
Nachmeldung:
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Ist bei der Veranstaltung gegen eine zusätzliche
Gebühr von € 1,50 möglich. Nachmelder haben
keinen Anspruch auf Aushändigung der Auszeichnung
am Veranstaltungstag. Darunter fallen auch Vereine
und Gruppen, die nicht vorausbezahlt haben.
Teilnehmer mit einer Startkarte (nur IVV Stempel)
sind keine Voranmelder, wenn sie nach Absolvierung
der Strecke für die Auszeichnung aufzahlen
wollen. |
Versicherungen:
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Die Veranstaltung ist über den DVV gegen
Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Start-
und Zielgelände und die markierten Strecken. Es
besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer.
Hier filt der Versicherungsschutz für Unfälle,
die sich während der Veranstaltung auf den
markierten Strecken ereignen, sofern der
Teilnehmer im Besitz einer gültigen Startkarte
ist, welche die vollständige Anschrift des
Teilnehmers aufweist. Eine Haftung bei Unfällen
außerhalb der markierten Strecke ist
ausgeschlossen. Die Versicherungsleistungen und
Meldebogen liegen beim Veranstalter vor. |
Kontrollstellen:
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Die erworbene Startkarte ist auf der Strecke
mitzuführen und an den Kontrollstellen zur
Kennzeichnung mittels Kontrollstempel persönlich
vorzulegen. Teilnehmer mit mehreren Startkarten
oder wenn Name und Adresse nicht ausgefüllt sind
werden zurückgewiesen. |
Verpflegung: |
Jeder Teilnehmer mit gültiger Startkarte erhält
an den Verpflegungspunkten kostenlosen Tee. |
Auszeichnung
IVV Wertung: |
Die Auszeichnung und
der IVV Wertungsstempel werden nach absolvierter
Strecke nur bei persönlicher Vorlage und
namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und
Wertungsheft erteilt, wenn alle
Streckenkontrollstempel vorhanden sind. Die
Veranstaltung wird gemäß den Vergaberichtlinien
für das Internationale Volkssportabzeichen
gewertet. Teilnehmer mit mehreren Startkarten
werden zurückgewiesen. Der IVV Wertungsstempel
wird ausschließlich in verbandseigene
Wertungshefte vergeben. Für jede Veranstaltung
gibt es nur einen IVV Wertungsstempel Wird die
Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils eine
eigene Startkarte erforderlich. Versehrte und
Gehbehinderte mit amtlichen Ausweis erhalten die
Auszeichnung und Teilnahmestempel auch dann, wenn
sie nur eine Teilstrecke zurückgelegt haben. In
das Wertungsheft (Kilometerwertung) wird bei allen
Teilnehmern die tatsächlich zurückgelegte
Strecke eingetragen. |
Der
Sanitätsdienst erfolgt gemäß den
landesgesetzlichen Bestimmungen:
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Wasserwacht Ortsgruppe Waal |
Name
und Anschrift des Verantwortlichen für die
Veranstaltung: |
Peter
Happach, Flurstr. 13, 86944 Oberdießen, Tel: 0 82 43/6 57 |
Wichtige
Hinweise: |
Werbung für
Veranstaltungen die für das Internationale
Volkssportabzeichen gewertet werden, sind auf dem
Start- und Zielgelände erlaubt. Gewerbliche
Verkaufsstände Dritter sind nur zulässig, soweit
sie für die Gemeinnützigkeit des Veranstalters
unschädlich sind. Abfälle bitte nur in die
bereitgestellten Abfallbehälter werfen. Bei der
Überquerung bzw. der Benutzung von Straßen ist
die StVO zu beachten. Wegen Tollwutgefahr sind die
Tiere an der Leine zu führen. Rauchen ist im Wald
verboten. Wurde die Startgebühr überwiesen, ist
der Einzahlungsbeleg mitzubringen. Nicht abgeholte
Startkarten verfallen ohne Rückerstattung der
Gebühr oder Aushändigung der Auszeichnung. Nur
bezahlten Gruppen haben einen Anspruch auf einen
Gruppenpreis. |
Nächste
Bahnstation: |
Buchloe - Abholdienst zu den
hauptsächlichen Zugankunftszeiten -
Unkostenbeitrag 1 Euro für Hin- und Rückfahrt |